Nützliche Tipps zu Zahnzusatzversicherungen

"Klassische" Zahnersatzversicherungen greifen nur für die Kosten von Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Prothesen. Sie führen zu einer Reduktion des Eigenanteils. Weitergehende Zahnzusatzversicherungen erstatten mehr und bieten noch weitere Leistungen wie Professionelle Zahnreinigung, Inlays, Implantate, Kieferorthopädie oder auch die Übernahme von Zuzahlungen für Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Wenn eine Versicherung, dann sollte es in der Regel eine echte Zahnzusatzversicherung sein.

Der volle Versicherungsschutz besteht in der Regel erst mehrere Jahre nach Abschluss. Vorher werden nur bestimmte Beträge in einer bestimmten Höhe ausbezahlt. Das sollte bei geplanten Versorgungen beachtet werden. Bestimmte Policen setzen sogar auf Dauer bestimmte jährliche Obergrenzen fest.

Meistens muss vor Abschluss der Versicherung der Zustand der Zähne vom Zahnarzt gecheckt werden. Oft werden Versorgungen für bestehende Zahnlücken, angefangene Therapien oder vom Zahnarzt schon vorher als notwendig erachtete Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein solcher Ausschluss kann auch dann vorliegen, wenn keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn erforderlich ist.

Die Zahnzusatzversicherung deckt meist nicht die Gesamtkosten der Versorgung ab, sondern nur einen Teil, der oft in Form eines Prozentsatzes angegeben wird. Achten Sie beim Vergleich der Policen darauf, worauf sich der Prozentsatz bezieht; am fairsten ist die Bezugnahme auf den Gesamtrechnungsbetrag. Teilweise orientieren sich die Versicherungen aber am Festzuschuss der Krankenkassen oder anderen Merkmalen. Die Erstattung die Zahnzusatzversicherung sollte zudem unabhängig von möglichen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Einige Versicherungen berechnen ihre Tarife auf der Grundlage, dass der Patient von den Krankenkassen den Höchstbonus erhält. Tatsächlich erfüllen die Voraussetzungen dafür aber nur die wenigsten Patienten.

Manche Leistungen werden von den Versicherungen teilweise komplett aus der Police herausgenommen, zum Beispiel Inlays. Achten Sie auf solche Ausschlüsse. Es ist ärgerlich, wenn gerade diese Behandlung gewünscht war.

Beachten sollten Sie vor allem, dass Leistungen für die professionelle Zahnreinigung (teils auch als Prophylaxe bezeichnet) von der Versicherung mit umfasst sind. Die professionelle Zahnreinigung ist in jedem Alter zweimal jährlich dringend anzuraten, da dadurch Karies und Parodontose effektiv vorgebeugt werden können. Besonders wichtig ist sie zudem nach der Versorgung mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) oder Implantaten.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung erstattet Honorare des Zahnarztes bis zum 3,5 fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Es sollte möglichst auch keine Begrenzung auf einen maximalen Rechnungsbetrag bei bestimmten Leistungen wie Implantaten oder Inlays vorliegen.

Krankenkassen werben häufig für bestimmte Versicherungen mit besonderen Rabatten. Vergleichen Sie auch in diesem Fall. Außerdem gilt zu bedenken, dass die besonderen Rabatte meist beim Wechsel der Krankenkasse wegfallen.


Wer hilft weiter?

Sollten Sie zusätzliche Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen mit zusätzlichen Informationen gerne zur Verfügung. Ein sinnvoller Rat unsererseits kann jedoch immer nur nach einer individuellen Untersuchung erfolgen. Nur dann können wir uns zusammen ein Bild davon machen, welche Behandlung – und damit welche Versicherungsleistungen – in Zukunft für Sie wichtig sind.

Im Internet stehen dem Interessierten zusätzliche Vergleichsportale als Informationsquelle zur Verfügung. Bsp. www.waizmanntabelle.de. Hier finden Sie nützliche Hinweise, welche Vor- und gegebenenfalls versteckte Nachteile einzelne Versicherungen beinhalten.

Zusätzliche Ratschläge zu Zahnzusatzversicherungen gibt auch der Bund der Versicherten (BdV)